Allgemeine Geschäftsbedingungen

Halo Service Solutions GmbH
Zuletzt aktualisiert: 18. März 2026

1. RECHTSVERHÄLTNIS, GELTUNGSBEREICH DER BEDINGUNGEN

(a)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen HALO dem Kunden Dienstleistungen erbringt und unter denen der Kunde diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

(b)

Durch die Nutzung der Dienste oder durch die Unterzeichnung bzw. Annahme eines Bestellformulars bestätigt der Kunde, dass er alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert und sich damit rechtlich daran gebunden erklärt.

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

(a) Partnerunternehmen

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die die betreffende Partei direkt oder indirekt beherrscht, von dieser beherrscht wird oder mit dieser unter gemeinsamer Beherrschung steht.

(b) Kunde oder Sie

„Kunde“ oder „Sie“ bezeichnet die Person, das Unternehmen oder die Organisation, die die Dienstleistungen oder die Supportleistungen bestellt hat.

Erwirbt eine natürliche Person Dienstleistungen oder Supportleistungen für geschäftliche Zwecke, gilt als Kunde der Arbeitgeber dieser natürlichen Person oder das Unternehmen, in dessen Namen der Kauf getätigt wird (wobei Halo davon ausgeht, dass diese natürliche Person befugt ist, im Namen ihres Arbeitgebers oder dieses Unternehmens Käufe zu tätigen).

Erwirbt ein Unternehmen oder eine Organisation die Dienste oder die Support-Dienste zur Nutzung durch seine bzw. ihre Mitarbeiter, Beauftragten, verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter verbundener Unternehmen und unabhängige Auftragnehmer, so gilt dieses Unternehmen oder diese Organisation als Kunde (und dieses Unternehmen oder diese Organisation ist für die gesamte Nutzung der Dienste durch seine bzw. ihre Mitarbeiter verantwortlich).

(c) Dokumentation

Unter „Dokumentation“ ist die Bedienungsanleitung der Dienste sowie alle sonstigen Materialien und Unterlagen zu verstehen, die von Halo als Teil der Dienste bereitgestellt werden und/oder den Umfang und die Funktionalität der Dienste definieren, die Halo nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellen kann und die Halo von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern kann – wobei stets gilt, dass solche Änderungen weder die Absicht noch die Wirkung haben dürfen, den Umfang, die Funktionalität oder die Sicherheit der Dienste einzuschränken.

(d) Halo

„Halo“ bezeichnet Halo Service Solutions Ltd, eine in Schottland eingetragene Gesellschaft mit der Handelsregisternummer SC216980 und Sitz in 86 Eastburn Tower, Eastburn Drive, Falkirk, Schottland, FK1 1TX.

(e) Bestellformular

„Bestellformular“ bezeichnet eine Bestellung oder ein anderes einvernehmlich vereinbartes Dokument – sei es in Papierform oder in elektronischer Form –, mit dem Sie ein Abonnement für die Dienste oder für sonstige Dienste von Halo bestellen können, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, sowie alle sonstigen Dokumente, auf die in diesem Bestellformular Bezug genommen wird oder die darin aufgenommen sind, wobei all dies von Halo schriftlich vereinbart und akzeptiert wurde.

(f) Dienstleistungen

„Dienste“ bezeichnet die webbasierte, automatisierte Software-as-a-Service-Plattform, bestehend aus den im Bestellformular aufgeführten Funktionen, Tools und Diensten, zu denen Ihnen Halo im Rahmen dieser Vereinbarung Zugang gewährt, einschließlich aller diesbezüglichen Updates und Supportleistungen.

(g) Software

„Software“ bezeichnet die von Halo bereitgestellten Online-Software-as-a-Service-Lösungen, einschließlich etwaiger Updates.

(h) Unterstützungsdienste

Unter „Support-Dienstleistungen“ sind zusammenfassend die folgenden Dienstleistungen zu verstehen, die Halo seinen Kunden nach eigenem Ermessen erbringen kann:

(i) die Unterstützung bei der Behebung von Fehlern in den Diensten; und

(ii) Bereitstellung von Aktualisierungen der Dienste.

Supportleistungen werden als ein einziges Dienstleistungsangebot erworben und erbracht und können nicht unabhängig voneinander erworben oder erbracht werden.

(i) Aktualisierungen

„Update(s)“ bezeichnet Änderungen, Korrekturen, Aktualisierungen und Verbesserungen an der Software oder den Diensten, die Halo nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner Dienste oder Supportleistungen allgemein zur Verfügung stellt, einschließlich solcher, die zur Behebung eines Fehlers in den Diensten bestimmt sind, und die zusätzliche Funktionen, Leistungsmerkmale und/oder Funktionalitäten für die Dienste beinhalten können oder auch nicht.

Aktualisierungen dürfen den Umfang, die Funktionalität, die Leistung oder die Sicherheit der Dienste nicht wesentlich beeinträchtigen.

(j) Nutzer

„Nutzer“ bezeichnet jene Personen, die von Ihnen oder in Ihrem Namen zur Nutzung der Dienste bis zu der im Bestellformular festgelegten Anzahl berechtigt sind.

(k) Ihre Daten

„Ihre Daten“ bezeichnet die von Ihnen bereitgestellten Daten, die sich in Ihrer Dienstumgebung befinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhalte Dritter (wie hierin definiert), Dateien, Materialien, Daten, Texte, Audio- und Videodateien, Bilder oder sonstige Inhalte und Informationen, die von Ihnen und Ihren Nutzern an die Dienste übermittelt oder durch Ihre Nutzung der Dienste generiert wurden.

3. RECHTSÜBERTRAGUNG

(a)

Vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der Gebühren und vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen wird Ihnen nach Annahme Ihres Bestellformulars durch Halo und für die Laufzeit des Abonnements ein nicht exklusives, nicht übertragbares, gebührenfreies, weltweit begrenztes Recht zur Nutzung der Dienste ausschließlich für Ihre internen Geschäftsabläufe und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt.

Sie können Ihren Nutzern gestatten, die Dienste zu diesem Zweck zu nutzen, und Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Nutzer diese Vereinbarung einhalten.

4. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN

(a)

Sofern dies nicht erforderlich ist, damit Sie die Dienste gemäß dieser Vereinbarung ordnungsgemäß nutzen können, ist es Ihnen untersagt, Folgendes zu tun oder anderen zu gestatten:

(i) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, die Ideen oder Algorithmen der Dienste oder jeglicher Software, Dokumentation oder Daten, die mit den Diensten in Zusammenhang stehen oder mit diesen bereitgestellt werden, zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, diese zu ermitteln;

(ii) die Dienste oder deren Komponenten und/oder Ergebnisse zu übersetzen, zu ändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;

(iii) Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung abzutreten, Unterlizenzen daran zu vergeben, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen, offenzulegen, zu veröffentlichen, zu verkaufen, zu vermarkten oder weiterzugeben;

(iv) die Dienste oder die aus den Diensten resultierenden Materialien Dritten in irgendeiner Weise zur Nutzung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung zu stellen (es sei denn, Halo hat diesen Zugriff für die jeweilige Lizenz oder die Materialien aus den von Ihnen abonnierten Diensten ausdrücklich schriftlich genehmigt);

(v) die Dienste und/oder deren Ergebnisse rechtswidrig oder in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist; oder

(vi) auf die Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen, um Produkte oder Dienste zu entwickeln oder zu unterstützen, die mit Halo im Wettbewerb stehen, und/oder einen Dritten bei der Entwicklung oder Unterstützung solcher Produkte oder Dienste zu unterstützen.

(b)

Sie dürfen die Dienste nicht wissentlich oder vorsätzlich in einer Weise nutzen, die die Bereitstellung der Dienste durch Halo beschädigen, außer Betrieb setzen, überlasten, beeinträchtigen oder auf andere Weise stören könnte.

(c)

Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte sind auf die im Bestellformular angegebene Anzahl von Nutzern beschränkt.

Sofern hierin nicht ausdrücklich anders vorgesehen, darf kein Teil der Dienste oder der Dokumentation in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln – einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische, mechanische, fotokopierende, aufzeichnende oder sonstige Mittel – kopiert, vervielfältigt, verbreitet, erneut veröffentlicht, heruntergeladen, angezeigt, gepostet oder übertragen werden, es sei denn, dies ist erforderlich, um den ordnungsgemäßen Nutzen aus der Nutzung der Dienste im Sinne dieser Vereinbarung zu ziehen, und Sie verpflichten sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um unbefugte Dritte am Zugriff auf die Dienste zu hindern.

(d)

Sie dürfen die Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Eigentumsrechtshinweise von Halo, sofern vorhanden, die auf den Diensten, in den Bildschirmanzeigen und in den mit den Diensten erstellten Ausdrucken erscheinen, wie sie Ihnen bereitgestellt wurden, weder löschen noch in irgendeiner Weise verändern.

5. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS

Für die Dauer dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde:

(a)

Die in den jeweiligen vereinbarten Bestellformularen festgelegten Abonnementgebühren gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zu zahlen.

Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt der gesamte Betrag oder ein Teil davon ausstehen, ist HALO berechtigt, alle im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen auszusetzen, bis die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist.

(b)

HALO unverzüglich per E-Mail oder mündlich über Fehler, Mängel, Ausfälle oder Störungen in der HALO-Software zu informieren, die zu falschen oder unerwarteten Ergebnissen führen oder ein unbeabsichtigtes Verhalten der Software verursachen.

(c)

Zur Begleichung der Standardgebühr von HALO (basierend auf 149 £ pro Stunde) gegen Vorlage einer Rechnung für:

(i) die Behebung von Problemen, die sich aus einer Serviceanfrage des Kunden ergeben, sofern der Fehler entweder durch unsachgemäßen Gebrauch seitens des Kunden oder durch einen vom Kunden oder dessen Beauftragten verursachten Programmierfehler entstanden ist oder durch eine nicht genehmigte Integration durch Dritte verursacht wurde;

(ii) alle Wartungseinsätze, bei denen eine Dienstleistung außerhalb der im nachstehend aufgeführten Service Level Agreement festgelegten Vertragszeiten angefordert und erbracht wird; und

(iii) alle vom Kunden angeforderten und von Halo vereinbarten zusätzlichen Dienstleistungen.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

(a)

Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Dienste allen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen entspricht.

(b)

Sie werden:

(i) die alleinige Verantwortung für die Art, Qualität und Richtigkeit Ihrer Daten zu tragen;

(ii) sicherzustellen, dass Ihre Daten (einschließlich ihrer Speicherung oder Übertragung) dieser Vereinbarung sowie allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen; und

(iii) alle Mitteilungen und Ansprüche im Zusammenhang mit Ihren Daten unverzüglich zu bearbeiten und zu klären, einschließlich aller Mitteilungen, die Ihnen von Personen zugesandt werden, die geltend machen, dass Ihre Daten die Rechte einer Person verletzen.

(c)

Damit Halo Ihnen bestimmte Dienste bereitstellen kann, ist es erforderlich, dass Sie Zugriff auf Informationen und Inhalte Dritter (die „Inhalte Dritter“) erhalten, die im Zusammenhang mit den Diensten benötigt werden.

Eine solche Weitergabe des Zugriffs und/oder Offenlegung von Inhalten Dritter erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und in Ihrer eigenen Verantwortung, und Sie versichern und gewährleisten hiermit gegenüber Halo, dass Sie das Recht haben, solche Inhalte Dritter in Ihre Daten aufzunehmen.

7. ZUSTIMMUNG ZUR DATENVERWENDUNG

(a)

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Halo elektronische Daten im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienste erheben, verwenden, speichern und übermitteln darf und dass diese erhobenen Daten Aufschluss über Ihren Computer (einschließlich der IP-Adresse), Ihr Betriebssystem, die Nutzung der Dienste sowie den einzelnen Nutzer geben können.

Halo kann diese Informationen nutzen, um seine Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und Ihnen sowie Ihren einzelnen Nutzern zusätzliche Funktionen von Halo zu empfehlen, vorausgesetzt, dass eine solche Nutzung und Weitergabe in einer Form erfolgt, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt und keine Verbindung zwischen Ihnen und Ihren Daten herstellt (außer zum Zweck der Empfehlung zusätzlicher Funktionen an Sie und Ihre einzelnen Nutzer).

Alle in diesen Daten enthaltenen personenbezogenen Daten sowie alle sonstigen personenbezogenen Daten, die Halo im Zusammenhang mit Ihrem Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung übermittelt wurden und/oder von Halo erfasst wurden, werden gemäß der Datenschutzerklärung von Halo erfasst, verwendet, gespeichert und übermittelt, die unter folgender Adresse zu finden ist:

https://haloitsm.com/privacy-policy

Sollten Bestimmungen dieses Abschnitts im Widerspruch zu den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Halo stehen, haben die Bestimmungen der Datenschutzerklärung Vorrang.

8. HALO STIMMT ZU

Für die Dauer dieser Vereinbarung verpflichtet sich Halo:

(a)

Dem Kunden Folgendes zur Verfügung zu stellen:

(i) der Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung, wie in der Dokumentation beschrieben;

(ii) Zugang zur Dokumentation; und

(iii) Unterstützungsdienste,

jeweils wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt und gemäß der Service-Level-Vereinbarung in Anhang 1.

(b)

den Umfang, die Funktionalität, die Leistung oder die Sicherheit der Dienste nicht wesentlich einzuschränken, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen ist (z. B. in Bezug auf die Rechte zur Aussetzung der Dienste).

(c)

Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden soll der Zeitrahmen für die Behebung von Fehlern, Mängeln, Ausfällen oder Störungen bei den Diensten verkürzt werden, die zu einem falschen oder unerwarteten Ergebnis führen oder ein unbeabsichtigtes Verhalten der Dienste verursachen.

(d)

Vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien (einschließlich hinsichtlich Kosten, Zeit, Ort und Inhalt) wird eine weiterführende, detaillierte Schulung der Mitarbeiter, Beauftragten, Auftragnehmer oder externen Dienstleister des Kunden hinsichtlich der Nutzung und Konfiguration der Dienste durchgeführt.

9. AUSSETZUNG

(a)

Soweit und nur solange Halo dies nach vernünftigem Ermessen für notwendig erachtet, behält sich Halo das Recht vor, Ihren Zugang zu den Diensten jederzeit vorübergehend auszusetzen, ohne dass daraus eine Haftung jeglicher Art entsteht, wenn:

(i) ein Angriff auf Ihr Konto oder ein Versuch, ohne Ihre Zustimmung auf Ihr Konto zuzugreifen oder dieses zu manipulieren, festgestellt wird;

(ii) Halo nach vernünftigem Ermessen der Ansicht ist, dass eine Aussetzung der Dienste (oder eines Teils davon) erforderlich ist, um das Netzwerk von Halo oder die Nutzung der Dienste durch seine anderen Kunden zu schützen oder um die potenzielle Haftung von Halo oder Ihnen im Falle rechtswidriger oder mutmaßlich rechtswidriger Handlungen eines Nutzers der Dienste (unabhängig davon, ob es sich um einen autorisierten Nutzer handelt oder nicht) oder im Falle von Ansprüchen Dritter gegen Halo oder Sie zu begrenzen; oder

(iii) es gesetzlich oder durch eine Aufsichts- oder Regierungsbehörde vorgeschrieben ist, Ihren Zugang zu den Diensten (oder einem Teil davon) auszusetzen.

Halo wird sich in angemessener Weise bemühen, Sie über jede Sperrung (einschließlich der Gründe dafür) zu informieren und den Zugang so schnell wie möglich wiederherzustellen; Sie erkennen jedoch an und akzeptieren, dass eine vorherige Benachrichtigung nicht immer möglich ist.

(b)

Halo ist berechtigt, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag für den Zeitraum auszusetzen, in dem ein vom Kunden an Halo geschuldeter Betrag länger als 30 Tage unbezahlt bleibt.

10. GEWÄHRLEISTUNGEN; HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

(a) Eingeschränkte Gewährleistung

Halo gewährleistet, dass die Dienste in allen wesentlichen Punkten gemäß der dazugehörigen Dokumentation funktionieren.

(b) Rechtsbehelfe

Halo wird sich in angemessener Weise bemühen, etwaige Mängel der Dienste zu beheben, die Halo gemäß dieser Ziffer 11 gemeldet werden.

Halo kann nach eigenem Ermessen solche nicht konformen oder fehlerhaften Dienste reparieren, ersetzen oder eine angemessene Abhilfe schaffen (ohne den Umfang, die Funktionalität, die Leistung oder die Sicherheit der Dienste wesentlich zu beeinträchtigen), oder Ihnen eine Gutschrift in einer von Halo nach eigenem Ermessen festgelegten Höhe anbieten.

Sollte ein solches Angebot nicht akzeptabel sein oder nicht unterbreitet werden und die Vertragswidrigkeit nicht behoben werden, haben Sie das Recht, diesen Vertrag gemäß Ziffer 16(d) unten wegen Vertragsverletzung zu kündigen.

(c)

Jede unbefugte Änderung der Dienste, jede Manipulation der Dienste, jede Nutzung der Dienste, die nicht im Einklang mit der beiliegenden Dokumentation steht, oder jeder damit verbundene Verstoß gegen diese Vereinbarung führt zum Erlöschen der Gewährleistung.

(d) Haftungsausschluss

SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT ANDERS FESTGELEGT, ÜBERNIMMT HALO KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE DIENSTE FEHLERFREI ODER UNTERBRECHUNGSFREI ERBRACHT WERDEN, DASS HALO ALLE FEHLER IN DEN DIENSTEN BEHEBT ODER DASS DIE IN DEN DIENSTEN VERWENDETEN ALGORITHMEN VOLLSTÄNDIG ODER GENAU SIND.

SIE ERKENNEN AN, DASS HALO KEINE KONTROLLE ÜBER DIE DATENÜBERTRAGUNG ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, HAT, DIE NICHT UNTER SEINER DIREKTEN KONTROLLE STEHEN, UND DASS DER DIENST EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN KANN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN VERBUNDEN SIND.

HALO ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERVERZÜGE ODER SONSTIGE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN RESULTIEREN.

SOWEIT DIES NICHT GESETZLICH UNTERSAGT IST, SIND DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH GÜLTIG, UND ES BESTEHEN KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH FÜR HARDWARE, Systeme, Netzwerke oder Umgebungen sowie hinsichtlich der Marktgängigkeit, der zufriedenstellenden Qualität und der Eignung für einen bestimmten Zweck.

KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER EMPFEHLUNGEN VON HALO, SEINEN MITARBEITERN, VERTRIEBSPARTNERN, HÄNDLERN ODER VERTRETERN ERWEITERN DEN GELTUNGSBEREICH DER OBEN GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEGRÜNDEN NEUE GEWÄHRLEISTUNGEN.

OBWOHL HALO ANGEMESSENE ANSTRENGUNGEN UNTERNEHMEN, UM DIE SICHERHEIT IHRER DATEN ZU GEWÄHRLEISTEN, ÜBERNIMMT HALO KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE DIENSTE FREI VON VERLUSTEN, BESCHÄDIGUNGEN, ANGRIFFEN, VIREN, „WORMEN“, „Trojaner“ oder anderer schädlicher Komponenten sowie vor Störungen, Hacking oder anderen Sicherheitsverletzungen sind.

SIE SOLLTEN UNBEDINGT REGELMÄSSIG EINE SICHERUNGSKOPIE IHRES EIGENEN SYSTEMS ERSTELLEN (FALLS SIE DIES SELBST HOSTEN), UM SICHERZUSTELLEN, DASS IHNEN IM FALLE EINES VERLUSTES ODER EINER BESCHÄDIGUNG ALLE IHRE DATEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN.

HALOITSM SAAS FÜHRT STANDARDMÄSSIG ALLE SICHERUNGEN AUTOMATISCH DURCH.

(e) Haftungsausschluss für Inhalte Dritter

Halo übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Qualität der Inhalte Dritter, einschließlich aller Inhalte, die über die Dienste oder während deren Nutzung angezeigt werden.

Halo haftet nicht für die Leistungsfähigkeit von Software und Systemen, die Eigentum Dritter sind, oder für Dienste und Informationen, die von Dritten bereitgestellt, gepflegt oder kontrolliert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zusammenstellungen solcher Informationen und Inhalte Dritter in den Diensten.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; SCHADENSERSATZ

(a)

Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schließt die Haftung einer der Parteien (die „verpflichtete Partei“) gegenüber der anderen Partei aus oder schränkt diese ein in Bezug auf:

(i) Tod oder Körperverletzung infolge einer fahrlässigen Handlung der säumigen Partei;

(ii) jede arglistige Täuschung durch die säumige Partei;

(iii) jede sonstige Haftung, soweit diese gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann; oder

(iv) alle Beträge, zu deren Zahlung der Kunde sich gegenüber Halo für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen verpflichtet hat.

(b) Haftungsbeschränkung

VORBEHALTLICH DER KLAUSEL 12(a) UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR INDIREKTE, BESONDERE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF UNERLAUBTER HANDLUNG (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsverletzung, Produkthaftung oder einer anderen Rechtsgrundlage, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IST AUF DIE AN HALO IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLTEN GEBÜHREN IN DEM ZWÖLF (12) MONATE LANGEN ZEITRAUM UNMITTELBAR VOR DEM ZEITPUNKT DES ENTSTEHENS DES ANSPRUCHSGRUNDES BESCHRÄNKT.

(c) Freistellung durch Halo

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer 12 gilt Folgendes: Im Falle einer gegen den Kunden geltend gemachten, angedrohten oder erhobenen Forderung, in der behauptet wird, dass die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt worden seien aufgrund von:

(i) die Nutzung der Dienste durch den Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung; oder

(ii) die Verwendung von Komponenten Dritter durch Halo,

(jeweils ein „Anspruch gegen den Kunden“)

Halo wird den Kunden verteidigen und ihn von allen Kosten, Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und Vergleichskosten), Verbindlichkeiten und Schadensersatzansprüchen freistellen, die tatsächlich und in angemessener Höhe entstanden sind oder von einem zuständigen Gericht endgültig zur Zahlung an Dritte im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch gegen den Kunden zugesprochen wurden.

(d) Bearbeitung von Ansprüchen

Im Falle einer Forderung gegen den Kunden ist Halo berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:

(i) dem Kunden das Recht zu sichern, die Dienste gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin zu nutzen;

(ii) solche Änderungen, Modifikationen oder Anpassungen an den Diensten vorzunehmen, dass diese keine Rechtsverletzungen mehr darstellen; oder

(iii) die Dienste durch nicht rechtsverletzende Dienste zu ersetzen,

jeweils unter der Voraussetzung, dass es zu keiner wesentlichen Einschränkung des Umfangs oder der Funktionalität der Dienste kommt.

Sollte Halo nicht in der Lage sein, einen Anspruch gegen den Kunden durch eine der in dieser Klausel genannten Maßnahmen beizulegen, hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag zu kündigen, nachdem ihm die Abonnementgebühr für bereits bezahlte, aber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung noch nicht erbrachte Dienstleistungen anteilig zurückerstattet wurde; zusammen mit der oben gewährten Freistellung stellt dieses Recht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden im Rahmen dieses Vertrags in Bezug auf einen solchen Anspruch gegen den Kunden dar.

(e)

Die oben vorgesehene Entschädigung gilt nicht, soweit ein Anspruch:

(a) die Dienste nicht als Grundlage des Anspruchs anführt; oder

(b) sich aus folgenden Gründen ergibt, damit in Zusammenhang steht oder darauf zurückzuführen ist:

(i) jegliche Konfigurationen oder Änderungen an den Diensten, die vom Kunden oder in dessen Auftrag vorgenommen wurden (mit Ausnahme derjenigen durch Halo);

(ii) die Kombination der Dienste mit Software, Komponenten, Umgebungen oder Plattformen von Drittanbietern, die nicht ausdrücklich von Halo genehmigt wurden; oder

(iii) jede sonstige Nutzung der Dienste, die gegen diese Vereinbarung verstößt.

(f)

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Klausel gilt: Im Falle von Ansprüchen, die gegen Halo geltend gemacht, angedroht oder erhoben werden und die auf die Nutzung der Dienste oder den Zugriff darauf durch den Kunden in einer Weise zurückzuführen sind, die nicht im Einklang mit dieser Vereinbarung steht (ein „Anspruch gegen Halo“), verpflichtet sich der Kunde, Halo zu verteidigen und Halo von allen Kosten, Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und Vergleichskosten), Verbindlichkeiten und Schadensersatzansprüchen freizustellen, die tatsächlich und in angemessener Höhe entstanden sind oder von einem zuständigen Gericht zur Zahlung an Dritte zugesprochen wurden, und die im Zusammenhang mit einer solchen Forderung gegen Halo stehen.

(g)

Die in dieser Klausel festgelegten Entschädigungsverpflichtungen gelten nur, wenn der Entschädigungsberechtigte:

(i) den Freisteller unverzüglich über die Androhung oder die Mitteilung eines solchen Anspruchs in Kenntnis setzt, wobei eine unterlassene unverzügliche Mitteilung das Recht auf Freistellung unberührt lässt, es sei denn, der Freisteller erleidet durch die verspätete Mitteilung einen wesentlichen Nachteil;

(ii) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Freistellenden (die nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden darf) kein Haftungszugeständnis abgibt, keinen Vergleich schließt oder einer Beilegung des Anspruchs zustimmt oder auf andere Weise die Verteidigung des Freistellenden oder eines anderen Dritten gegen diesen Anspruch beeinträchtigt;

(iii) dem Freisteller oder einer von ihm benannten Person die unmittelbare und vollständige Kontrolle über die Führung oder Beilegung aller Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Anspruch ergeben, einräumt; und

(iv) leistet dem Freisteller sowie anderen Dritten, die der Freisteller benennt, jede angemessene Unterstützung bei der Durchführung oder Beilegung solcher Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten.

(h)

Die Bestimmungen dieser Klausel legen den ausschließlichen Rechtsbehelf des Entschädigungsberechtigten sowie die alleinige Haftung des Entschädigungsverpflichteten in Bezug auf alle in dieser Klausel genannten Ansprüche fest.

(i)

Die in dieser Vereinbarung festgelegten Gewährleistungen, Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen regeln die Aufteilung der mit dieser Vereinbarung verbundenen Risiken zwischen den Parteien. Diese Aufteilung spiegelt sich in der Preisgestaltung der Dienstleistungen wider und ist ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsgrundlage zwischen den Parteien.

12. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

(a) Eigentumsverhältnisse bei Halo

Diese Vereinbarung gewährt Ihnen ein begrenztes Abonnement für den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung.

Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Marken, Handelsnamen, Logos und Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, Patente, Lizenzen, Designs und Algorithmen, Gebrauchsmuster sowie alle Verbesserungen daran und sonstige Rechte an geistigem Eigentum an den Diensten und der Dokumentation (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotos, Animationen, Video-, Audio- und Musikdateien, Texte, sowie in die Dienste integrierte „Applets“), ausschließlich Eigentum von Halo (oder dessen Drittlizenzgebern) sind.

Alle Rechte, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Marken, Handelsnamen, Logos und Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, Patente, Lizenzen, Designs und Algorithmen, Gebrauchsmuster sowie alle Verbesserungen daran und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, bleiben Halo und seinen Lizenzgebern vorbehalten.

(b) Ihr Eigentumsrecht

Sie behalten alle Rechte an Ihren Daten, und Halo erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an Ihren Daten, die im Rahmen der Dienste übertragen, gespeichert oder verarbeitet werden.

Halo kontrolliert, überprüft oder billigt zudem nicht die Daten, die Sie und andere über die Dienste zur Verfügung stellen.

Sie versichern, dass:

(i) Sie verfügen über alle Rechte an Ihren Daten, die für die Zwecke dieser Vereinbarung und die Nutzung der Dienste erforderlich sind; und

(ii) die Speicherung, Nutzung oder Übermittlung Ihrer Daten über die Dienste im Sinne dieser Vereinbarung verstößt weder gegen geltendes Recht noch gegen diese Vereinbarung.

13. VERTRAULICHKEIT

(a)

Jede Partei (die „offenlegende Partei“) kann der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) bestimmte vertrauliche technische und geschäftliche Informationen offenlegen, von denen die offenlegende Partei erwartet, dass die empfangende Partei diese vertraulich behandelt.

(b)

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei gegenüber der anderen Partei direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich, elektronisch oder durch Einsichtnahme in materielle Gegenstände offengelegt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente, Prototypen, Ausrüstung, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, Produktpläne, Dienstleistungen, Lieferanten, Kundenlisten und Kundeninformationen, Preise und Kosten, Märkte, Software, Datenbanken, Entwicklungen, Erfindungen, Verfahren, Formeln, Technologie, Mitarbeiterinformationen, Entwürfe, Zeichnungen, technische Unterlagen, Informationen zur Hardwarekonfiguration, Marketing, Lizenzen, Finanzen, Budgets und sonstige Geschäftsinformationen), die zum Zeitpunkt der Offenlegung oder davor als „vertraulich“, „geschützt“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung zum Zeitpunkt der Offenlegung oder davor gekennzeichnet sind oder die von der empfangenden Partei anderweitig vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.

(c)

Zu den vertraulichen Informationen können auch Informationen gehören, die einer offenlegenden Partei von Dritten offengelegt wurden.

(d)

Zu den vertraulichen Informationen zählen jedoch keine Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass:

(i) bereits vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei oder einen befugten Dritten öffentlich bekannt und allgemein zugänglich war;

(ii) nach der Offenlegung öffentlich bekannt wird und allgemein zugänglich ist, ohne dass die empfangende Partei durch eine Handlung oder Unterlassung gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung verstoßen hat;

(iii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der empfangenden Partei befindet, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht besteht;

(iv) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurde, ohne dass dabei die Geheimhaltungspflichten dieses Dritten verletzt wurden; oder

(v) von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurde, ohne dass dabei vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder herangezogen wurden.

(e)

Der Empfänger erklärt sich damit einverstanden:

(i) angemessene Vorkehrungen zum Schutz dieser vertraulichen Informationen zu treffen;

(ii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht für Zwecke zu nutzen, zu kopieren oder zu vervielfältigen, die über den Geltungsbereich dieser Vereinbarung hinausgehen;

(iii) keine derartigen vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme derjenigen seiner Vertreter, die diese Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung kennen müssen, vorausgesetzt, dass er diese Vertreter über die Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Vereinbarung informiert und, sobald dies vernünftigerweise möglich ist, den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen mitzuteilen und jederzeit für die Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen durch seine Vertreter verantwortlich zu bleiben sowie für jegliche Verluste oder Schäden jeglicher Art haftbar zu sein, die durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch einen seiner Vertreter verursacht werden; und

(iv) die andere Partei zu benachrichtigen, wenn sie den Verdacht hegt oder Kenntnis davon erlangt, dass vertrauliche Informationen der anderen Partei in irgendeiner Form unbefugt kopiert, genutzt oder weitergegeben wurden.

(f)

Jede Partei behält alle Eigentumsrechte an ihren vertraulichen Informationen.

(g)

Ungeachtet der Bestimmungen dieser Ziffer 14 ist es keiner der Parteien untersagt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei oder Teile davon offenzulegen, sofern dies aufgrund einer gerichtlichen oder sonstigen rechtmäßigen behördlichen Anordnung oder anderweitig gesetzlich erforderlich ist, jedoch nur:

(i) in dem Umfang, der zur Erfüllung dieser Anforderung unbedingt erforderlich ist; und

(ii) unter der Voraussetzung, dass die zur Erfüllung dieser Anforderung verpflichtete Partei die andere Partei so frühzeitig über den Inhalt der Anordnung informiert, wie dies rechtlich zulässig und nach vernünftigem Ermessen durchführbar ist; und

(iii) sofern er angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass die offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.

(h)

Keine Bestimmung dieser Ziffer 14 steht Folgendem entgegen:

(i) Halo daran zu hindern, die Software oder die Dokumentation offenzulegen und Dienstleistungen, die den Dienstleistungen ähnlich sind, an Dritte zu erbringen; oder

(ii) dem Kunden untersagt, die Software oder die Dokumentation an diejenigen seiner Mitarbeiter, Subunternehmer, verbundenen Unternehmen und Berater weiterzugeben, deren Kenntnisnahme erforderlich ist, damit der Kunde seine Rechte aus dieser Vereinbarung ausüben und seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

(i)

Die in dieser Ziffer 7 genannten Verpflichtungen und Beschränkungen bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung noch drei Jahre lang bestehen.

14. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(a)

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, sind alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Gebühren und sonstigen Beträge nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig.

(b)

Die Gebühren und alle sonstigen fälligen Beträge, wie in dieser Vereinbarung und den zugehörigen Bestellformularen sowie Preislisten angegeben, sind Nettobeträge, die an Halo zu zahlen sind, ohne alle Steuern, Abgaben und Umlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Vermögens-, Einfuhr-, Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Wertzoll, Nutzungssteuer und sonstige Steuern, die auf dem im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Abonnement der Dienste basieren (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet), und unterliegen keiner Aufrechnung oder Minderung aufgrund von Steuern, die Ihnen entstehen oder anderweitig infolge dieser Vereinbarung fällig werden.

(c)

Alle im Rahmen dieser Vereinbarung anfallenden Gebühren unterliegen gegebenenfalls der Steuer, einschließlich der Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern der Kunde seinen Sitz im Vereinigten Königreich (UK) hat.

Diese Vereinbarung ist keine Umsatzsteuerrechnung.

Für alle Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags wird dem Kunden eine Rechnung ausgestellt, in der gegebenenfalls die entsprechenden Steuern ausgewiesen sind.

(d)

Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, sind Sie verpflichtet, alle Gebühren oder Beträge (einschließlich etwaiger Steuern) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer gültigen und korrekten Umsatzsteuerrechnung zu zahlen.

(e)

Unbeschadet etwaiger anderer Rechte und Rechtsbehelfe, die Halo zustehen, wird auf alle überfälligen Beträge sowie auf alle sonstigen Gebühren und Aufwendungen, die nicht gemäß dieser Vereinbarung beglichen wurden, eine Verzugsgebühr in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Monat oder in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatzes erhoben, je nachdem, welcher Satz niedriger ist; die Verzugsgebühr läuft ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung.

15. LAUFZEIT DIESER VEREINBARUNG; KÜNDIGUNG

(a)

Dieser Vertrag tritt am Tag der erstmaligen Erbringung der Dienstleistungen in Kraft und gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten oder für einen anderen Zeitraum, den die Parteien schriftlich im ursprünglichen Bestellformular vereinbart haben (die „ursprüngliche Laufzeit“).

(b)

Am Ende der Erstlaufzeit oder einer nachfolgenden Verlängerungslaufzeit (wie nachstehend definiert) können Sie Ihr Abonnement für die Dienste (sofern Halo seinen Kunden diese Dienste zu diesem Zeitpunkt noch anbietet) um eine weitere Laufzeit von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten oder um einen anderen Zeitraum verlängern, der schriftlich im entsprechenden Bestellformular vereinbart wurde (die „Verlängerungslaufzeit“; zusammen mit der Erstlaufzeit wird im Folgenden als „Abonnementlaufzeit“ bezeichnet), vorausgesetzt, dass:

(i) Sie sind mit allen Zahlungen an Halo auf dem Laufenden, sei es im Rahmen dieser Vereinbarung oder im Rahmen einer anderen Vereinbarung mit Halo; und

(ii) Sie zahlen an Halo oder dessen verbundenes Unternehmen (gemäß den Anweisungen von Halo nach dessen alleinigem Ermessen) die Verlängerungsgebühr für die jeweilige Verlängerungslaufzeit gemäß den jeweils geltenden Preisbedingungen von Halo oder wie anderweitig vereinbart.

(c)

Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern der Kunde nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit kündigt.

(d)

Hat eine der Parteien (die „vertragsbrüchige Partei“) einen Verstoß gegen diese Vereinbarung begangen und diesen Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach einer entsprechenden Mitteilung der anderen Partei (der „betroffenen Partei“) behoben, kann diese Vereinbarung durch eine Mitteilung der betroffenen Partei an die vertragsbrüchige Partei an deren letzte bekannte Anschrift gekündigt werden.

(e)

Sollte eine der Parteien (die „insolvente Partei“) für insolvent oder zahlungsunfähig erklärt werden, nicht in der Lage sein, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen, eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger insgesamt vornehmen, oder wird für sie oder für einen Teil ihres Vermögens oder ihrer Vermögenswerte ein Insolvenzverwalter bestellt, oder stellt sie ihr Geschäft ganz oder zu einem wesentlichen Teil ein, gibt sie auf oder veräußert sie es, oder wird ein Antrag auf ihre Liquidation gestellt oder ein entsprechender Beschluss gefasst, oder wird eine Einberufung zu einer Versammlung zum Zwecke der Fassung eines solchen Beschlusses veröffentlicht, so hat die andere Partei das Recht, diesen Vertrag jederzeit danach durch Mitteilung an die insolvente Partei mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

16. ÄNDERUNG DER WARTUNGSGEBÜHR

HALO SERVICE SOLUTIONS kann die jährlich zu entrichtende Abonnementgebühr anpassen, wobei eine solche Erhöhung jedoch auf höchstens fünf Prozent (5 %) oder den Einzelhandelspreisindex (RPI) begrenzt ist, je nachdem, welcher Wert höher ist, vorausgesetzt, dass eine solche Anpassung frühestens ein (1) Jahr nach Beginn der Laufzeit dieser Vereinbarung oder frühestens ein (1) Jahr nach einer vorherigen Anpassung in Kraft tritt.

17. VERBOT MÜNDLICHER ABWEICHUNGEN

(a)

Keine Zusicherung, die sich auf die Software von HALO SERVICE SOLUTIONS bezieht oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang steht, gilt als im Namen von HALO SERVICE SOLUTIONS abgegeben, noch ist eine solche Zusicherung für HALO SERVICE SOLUTIONS bindend, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von einem Geschäftsführer von HALO SERVICE SOLUTIONS unterzeichnet.

18. ALLGEMEINES

(a)

Diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Vertretungs-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

(b)

Die Rechte von HALO im Rahmen dieser Vereinbarung bleiben von der Gewährung einer Frist oder eines Aufschubs zugunsten des Kunden unberührt.

(c) Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht und ist entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder aus dieser Vereinbarung hervorgehend, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit den Diensten, ausschließlich die englischen Gerichte zuständig sind.

(d) Keine Abtretungen

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, abtreten oder anderweitig übertragen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei, wobei diese Zustimmung jedoch nicht in unzumutbarer Weise verweigert werden darf, wenn die vorgeschlagene Abtretung dieser Vereinbarung an einen Erwerber oder ein verbundenes Unternehmen (je nach Fall) im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der betreffenden Partei erfolgt.

Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger jeder Partei verbindlich und wirkt zu deren Gunsten.

(e) Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den vereinbarten Bestellformularen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Regelungen zwischen den Parteien.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien (mit Ausnahme eines Bestellformulars) haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang, sofern in einer von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.

(f) Änderungen

Halo Service Solutions Ltd kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, sofern Ihnen eine angemessene Frist eingeräumt wird.

In diesem Fall liegt es in Ihrer alleinigen Verantwortung, die geänderte Fassung der Vereinbarung zu prüfen.

Die geänderten Vertragsbedingungen dieser Vereinbarung sind für Sie ab ihrem Inkrafttreten verbindlich.

Halo darf dieses Recht nicht ausüben, um Ihnen erheblichen Schaden zuzufügen oder um seine Verpflichtungen oder den Umfang, die Funktionalität oder die Sicherheit der Dienste zu beeinträchtigen.

Sollten Sie mit Änderungen an dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein, müssen Sie die Nutzung der Dienste und der Dokumentation unverzüglich einstellen und können alle Abonnements durch schriftliche Mitteilung an Halo innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Nach einer solchen Kündigung erstattet Halo alle Beträge, die für bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Dienstleistungen für den Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Kündigung gezahlt wurden, anteilig zurück.

(g) Unwirksame Bestimmungen

Unwirksame Bestimmungen haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so hat diese Erklärung keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

(h) Die Nichtdurchsetzung stellt keinen Verzicht dar

Das Versäumnis einer der Parteien, die hierin gewährten Rechte durchzusetzen oder im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung Maßnahmen gegen die andere Partei zu ergreifen, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder das Ergreifen von Maßnahmen im Falle künftiger Verstöße.

(i) Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen

Ist eine der Parteien aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen – wie beispielsweise Blitzschlag, Überschwemmung, außergewöhnlich Unwetter, Feuer, Explosion, Krieg, Unruhen, Arbeitskämpfe, Terrorakte oder Maßnahmen lokaler oder zentraler Regierungsstellen oder anderer zuständiger Behörden sowie Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Lieferanten dieser Partei liegen –, nicht in der Lage, eine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, so haftet diese Partei gegenüber der anderen Partei nicht für diese Nichterfüllung.

(j) Korruptionsbekämpfung

Jede Partei hat:

(i) alle geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften, Verordnungen und Richtlinien zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den britischen Bribery Act 2010;

(ii) während der gesamten Laufzeit des Abonnements eigene Richtlinien und Verfahren zu verfügen und aufrechtzuerhalten, die darauf abzielen, die Einhaltung der geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sicherzustellen; und

(iii) der anderen Partei unverzüglich jede Aufforderung oder Forderung nach ungerechtfertigten finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art zu melden, die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung gestellt oder erhalten hat.

(k) Drittbegünstigte

Das Gesetz über Verträge (Rechte Dritter) von 1999 findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung, und keine Bestimmung dieser Vereinbarung gewährt Dritten einen Vorteil oder ein Recht zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder beabsichtigt, ihnen solche zu gewähren.

(l) Bekanntmachungen

Jede im Rahmen dieser Vereinbarung zu erteilende Mitteilung bedarf der Schriftform.

Mitteilungen sind per Post an die jeweils aktuelle Anschrift des Sitzes der Partei oder per E-Mail an eine zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse zu senden.

Im Sinne dieser Klausel bezeichnet „Post“ für Sendungen innerhalb des Vereinigten Königreichs Einschreiben mit garantierter Zustellung am nächsten Tag oder für internationale Sendungen einen Übernacht-Service eines international anerkannten Kurierdienstes.

Eine solche Mitteilung oder ein anderes Dokument gilt als zugestellt, wenn:

(i) bei Zustellung per E-Mail – 24 Stunden nach Zustellung; und

(ii) bei Versand per Post – nach Ablauf von zwei (2) Werktagen nach der Aufgabe bei der Post oder der Abholung durch den Kurierdienst.

(m) Fortbestand

Alle Rechte und Rechtsbehelfe von Halo Service Solutions Ltd hinsichtlich der Zahlung von Gebühren durch Sie sowie die Bestimmungen der Abschnitte 1, 4, 5, 6, 9, 10, 11 und 13 bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.